GRASP V1.3-1.-1-i Informationen für Erzeuger
Am 2. Juni 2020 hat GLOBALG.A.P. eine neue GRASP-Version, GRASP V1.3-1-i, veröffentlicht, die ab dem 1. Februar 2021 verpflichtend ist – AKTUALISIERT (abhängig von der weiteren Beurteilung der COVID-19-Pandemie durch das GLOBALG.A.P. Sekretariat).
Es wurden verschiedene Änderungen gegenüber der Vorgängerversion vorgenommen und einige Regeln präzisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung aller relevanten Änderungen, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Zertifizierungsstelle. Alle technischen Einzelheiten finden Sie hier in den GRASP Technical News.
I. Änderung der Methode zum Sammeln von Nachweisen:
Es wurden Mitarbeiterbefragungen eingeführt, die auf dem Konzept der Länderrisikoklassifizierung als Kernsystem bei der Anwendung von GRASP basieren.
Zusammen mit dem technischen Komitee GRASP hat das GLOBALG.A.P. Sekretariat eine Methodik für alle Mitarbeiterbefragungen entwickelt, die im Rahmen von GRASP-Evaluierungen durchgeführt werden, einschließlich Stichprobenregeln und Regeln für die Mindestdauer von Befragungen und die Dokumentenprüfung. Bei Anwendung der Länderrisikoklassifizierung ist in den folgenden Fällen die Anwesenheit von Arbeitnehmern am Tag der GRASP-Evaluierung erforderlich:
(1)
Land mit hohem Risiko
(2)
Land mit mittlerem Risiko
(3)
Land mit geringem Risiko: Nur wenn Befragungen vom Käufer oder vom Erzeuger
verlangt werden.
Die Liste der Länder ist auf der GLOBALG.A.P. Website verfügbar.