Umsetzung des GLOBALG.A.P. Standards für die Lieferkette
Lebensmittelbetrug und Integritätsprobleme stellen zunehmend ein Problem für die Branche dar. Daher hat sich der GLOBALG.A.P. Beirat dazu entschlossen, das GLOBALG.A.P. System zu stärken, indem wir die strenge Umsetzung des GLOBALG.A.P. Standards für die Lieferkette (CoC-Standard) ab 2023 fordern.
Der Termin rückt näher
Alle Parteien, die lose, unverpackte Produkte handhaben, die aus GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionsprozessen stammen, sowie alle Parteien, die Produkte mit einer GLOBALG.A.P. Identifikationsnummer (z. B. GGN, CoC-Nummer usw.) verpacken und kennzeichnen oder schriftlich erklären, dass ein Produkt aus einem GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionsprozess stammt, müssen ab 1. Januar 2023 über eine gültige CoC-Zertifizierung verfügen.
Nach diesem Datum behält GLOBALG.A.P. sich das Recht vor, keine vollständigen Untersuchungen zu Probleme in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit oder Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen mehr durchzuführen, die mit Produkten mit GLOBALG.A.P. Claim in Verbindung stehen, wenn die betreffende Lieferkette keine vollständige CoC-Zertifizierung für jedes Lieferkettenglied besitzt.
Auswirkungen
- Davon betroffen sind vor allem Unternehmen ohne Agrar-/Aquakulturproduktion, die Produkte vertreiben, verpacken und vermarkten, die aus GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionsprozessen stammen. Produzenten, die ausschließlich Produkte verkaufen, die auf ihrem Zertifikat für den Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA-Standard) aufgeführt sind, müssen den CoC-Standard auch weiterhin nicht umsetzen.
- In Einzelfällen, in denen es schwierig sein könnte, den CoC-Standard bis zu diesem Datum umzusetzen, können bis Dezember 2023 temporäre Ausnahmen gewährt werden. Näheres zu dieser Übergangsphase erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
- Die CoC-Zertifizierung verbessert die Transparenz über die gesamte Lieferkette hinweg und senkt so das Risiko des Lebensmittelbetrugs. Außerdem ermöglicht sie es den Marken und Händlern, im Fall von Problemen schnell zu reagieren.
Termine für die Umsetzung und die Übergangsphase 2022–2023
Dem allgemeinen Regelwerk des CoC-Standards zufolge kann die CoC-Zertifizierung nur gewährt werden, wenn die Produktionsprozesse aller Lieferanten zertifiziert sind. Wir sind uns bewusst, dass es schwierig sein kann, die gesamte Lieferkette gleichzeitig oder die einzelnen Teile kurz nacheinander zertifizieren zu lassen. Daher hat sich GLOBALG.A.P. dazu entschlossen, eine temporäre Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2023 vorzusehen, in der Ausnahmen gewährt werden können.
Innerhalb dieses Zeitrahmens kann ein nachgeschaltetes Unternehmen die CoC-Zertifizierung erhalten, auch wenn ein Teil der Lieferkette noch nicht zertifiziert ist.
Voraussetzung dafür ist, dass die nicht zertifizierten Lieferanten Folgendes sind:
- Händler/Makler:
- (i) die nicht im physischen Besitz von Produkten sind oder
- (ii) in deren physischen Besitz ausschließlich verpackte und gekennzeichnete Produkte sind
- Unternehmen, die Produkte lagern, verpacken und/oder kennzeichnen, die aus Produktionsprozessen stammen, die bereits nach einem von GFSI anerkannten Standard für Prozesse außerhalb des Betriebs (post-farm), IFS (IFS Food, IFS Broker, IFS Cash and Carry, IFS Wholesale und IFS Logistics) oder nach dem QS Wholesale Fruit, Vegetables, Potatoes Standard (QS-System Bündler) zertifiziert sind
Zusammen mit dem Antrag auf eine CoC-Erstzertifizierung muss das Unternehmen der Zertifizierungsstelle (CB) die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen.