Umsetzung des GLOBALG.A.P. Standards für die Lieferkette für mehr Integrität der Lieferkette

Umsetzung des GLOBALG.A.P. Standards für die Lieferkette

Lebensmittelbetrug und Integritätsprobleme stellen zunehmend ein Problem für die Branche dar. Daher hat sich der GLOBALG.A.P. Beirat dazu entschlossen, das GLOBALG.A.P. System zu stärken, indem wir die strenge Umsetzung des GLOBALG.A.P. Standards für die Lieferkette (CoC-Standard) ab 2023 fordern.

Der Termin rückt näher

Alle Parteien, die lose, unverpackte Produkte handhaben, die aus GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionsprozessen stammen, sowie alle Parteien, die Produkte mit einer GLOBALG.A.P. Identifikationsnummer (z. B. GGN, CoC-Nummer usw.) verpacken und kennzeichnen oder schriftlich erklären, dass ein Produkt aus einem GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionsprozess stammt, müssen ab 1. Januar 2023 über eine gültige CoC-Zertifizierung verfügen.

Nach diesem Datum behält GLOBALG.A.P. sich das Recht vor, keine vollständigen Untersuchungen zu Probleme in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit oder Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen mehr durchzuführen, die mit Produkten mit GLOBALG.A.P. Claim in Verbindung stehen, wenn die betreffende Lieferkette keine vollständige CoC-Zertifizierung für jedes Lieferkettenglied besitzt.

Auswirkungen

  • Davon betroffen sind vor allem Unternehmen ohne Agrar-/Aquakulturproduktion, die Produkte vertreiben, verpacken und vermarkten, die aus GLOBALG.A.P. zertifizierten Produktionsprozessen stammen. Produzenten, die ausschließlich Produkte verkaufen, die auf ihrem Zertifikat für den Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA-Standard) aufgeführt sind, müssen den CoC-Standard auch weiterhin nicht umsetzen.
  • In Einzelfällen, in denen es schwierig sein könnte, den CoC-Standard bis zu diesem Datum umzusetzen, können bis Dezember 2023 temporäre Ausnahmen gewährt werden. Näheres zu dieser Übergangsphase erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
  • Die CoC-Zertifizierung verbessert die Transparenz über die gesamte Lieferkette hinweg und senkt so das Risiko des Lebensmittelbetrugs. Außerdem ermöglicht sie es den Marken und Händlern, im Fall von Problemen schnell zu reagieren.

Termine für die Umsetzung und die Übergangsphase 2022–2023

Dem allgemeinen Regelwerk des CoC-Standards zufolge kann die CoC-Zertifizierung nur gewährt werden, wenn die Produktionsprozesse aller Lieferanten zertifiziert sind. Wir sind uns bewusst, dass es schwierig sein kann, die gesamte Lieferkette gleichzeitig oder die einzelnen Teile kurz nacheinander zertifizieren zu lassen. Daher hat sich GLOBALG.A.P. dazu entschlossen, eine temporäre Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2023 vorzusehen, in der Ausnahmen gewährt werden können.

Innerhalb dieses Zeitrahmens kann ein nachgeschaltetes Unternehmen die CoC-Zertifizierung erhalten, auch wenn ein Teil der Lieferkette noch nicht zertifiziert ist.

Voraussetzung dafür ist, dass die nicht zertifizierten Lieferanten Folgendes sind:

  • Händler/Makler:
    • (i) die nicht im physischen Besitz von Produkten sind oder
    • (ii) in deren physischen Besitz ausschließlich verpackte und gekennzeichnete Produkte sind
  • Unternehmen, die Produkte lagern, verpacken und/oder kennzeichnen, die aus Produktionsprozessen stammen, die bereits nach einem von GFSI anerkannten Standard für Prozesse außerhalb des Betriebs (post-farm), IFS (IFS Food, IFS Broker, IFS Cash and Carry, IFS Wholesale und IFS Logistics) oder nach dem QS Wholesale Fruit, Vegetables, Potatoes Standard (QS-System Bündler) zertifiziert sind

Zusammen mit dem Antrag auf eine CoC-Erstzertifizierung muss das Unternehmen der Zertifizierungsstelle (CB) die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen.

A. Anforderungen an Unternehmen, die eine Ausnahme von der CoC-Erstzertifizierung beantragen

(Unternehmen A). Diese Dokumente müssen der CB beim Erstaudit zur Beurteilung vorgelegt werden:

  1. Nachweis darüber, dass an alle Lieferanten ein Brief/eine E-Mail versendet wurde mit der Aufforderung, dass sie sich vor dem Termin für das Rezertifizierungsaudit von Unternehmen A nach dem CoC-Standard zertifizieren lassen müssen bzw. innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum des Briefes/der E-Mail (es gilt der frühere Zeitpunkt). Es sollten Nachweise darüber vorhanden sein, dass alle Lieferanten eine CoC-Zertifizierung anstreben und im Beschwerdefall mit einem Audit durch die CB von Unternehmen A oder GLOBALG.A.P. einverstanden sind.
  2. Unternehmen A muss über eine Lieferantenliste mit Informationen über den IFA-/CoC-Zertifizierungsstatus jedes Lieferanten verfügen.
  3. Unternehmen A muss über dokumentierte Informationen zur Rückverfolgbarkeit der Produkte verfügen, die den nicht zertifizierten Produktionsteil der Lieferkette durchlaufen.
  4. Nachweis darüber, dass Unternehmen, die zertifizierte Produkte lagern, verpacken und/oder kennzeichnen, nach einem von GFSI anerkannten Standard für Prozesse außerhalb des Betriebs (post-farm) oder nach dem QS Wholesale Fruit, Vegetables, Potatoes Standard (QS-System Bündler) zertifiziert sind.
B. Anforderungen an Lieferanten ohne Zertifizierung:
  1. Registrierung bei einer anerkannten CB gemäß dem allgemeinen CoC-Regelwerk, Teil I, Abschnitt 4.2 (Die CB registriert das Unternehmen in den GLOBALG.A.P. IT-Systemen und weist ihm eine CoC-Nummer zu (Status „akzeptiert“ in den GLOBALG.A.P. IT-Systemen).)
  2. Eine Erklärung darüber, dass das Zertifizierungsaudit vor dem in Abschnitt A.1 angegebenen Datum durchgeführt wird, die vom CoC-Kunden und der CB unterzeichnet wurde

Sobald die CB im Besitz dieser Unterlagen ist, darf sie dem Unternehmen die Zertifizierung erteilen, auch wenn nicht alle Lieferanten über eine CoC-Zertifizierung verfügen. Diese Ausnahme gilt nur für Erstaudits, die vor dem 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.

Durch branchenweite Zusammenarbeit den Zertifizierungsaufwand reduzieren

Seit 2015 arbeitet GLOBALG.A.P. mit dem IFS (International Featured Standards) und dem BRCGS (Brand Reputation through Compliance Global Standard) zusammen. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind die Zertifizierungsoptionen „CoC through IFS“ und „CoC through BRCGS“, die doppelte Zertifizierungsanforderungen reduzieren. Diese Optionen bleiben auch in Zukunft gültig.

Quicklinks

Leitfaden zur Umsetzung des CoC-Standards
Ein Flussdiagramm, mit dem Sie feststellen können, ob Sie von den neuen Vorschriften betroffen sind 

Kontakt

Falls Sie Fragen zum CoC-Standard oder zu dessen Umsetzung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an:  standard_support@globalgap.org