Crops for Processing (CfP, Pflanzen für die Verarbeitung) – FAQ

1. Wer kann sich für den CfP-Standard registrieren?

Jeder Primärproduzent von Pflanzen, dessen Pflanzen in einem kontrollierten Produktionsprozess angebaut, weiterverarbeitet und nicht frisch verzehrt werden. Beispiele hierfür sind:

  • Obst und Gemüse, das in Dosen konserviert, gekocht, gefroren und/oder entsaftet wird; und
  • Drusch- und Hackfrüchte, die für menschliche Nahrungsmittel oder für Futtermittel bestimmt sind.
  • (Roh-)Kaffee.
2. Wird die Verarbeitung durch den CfP-Standard abgedeckt?

Nein, die Verarbeitung wird nicht vom CfP-Standard abgedeckt. Die Verbindung vom Produzenten zum Verarbeiter muss jedoch immer sehr deutlich sein, z. B. über einen Vertrag, aus dem klar hervorgeht, wer für welchen Teil der Produktion/Verarbeitung verantwortlich ist. Informationen über den Verarbeiter müssen in dem Dokument " Overview of Farming Operations“ (Übersicht über die landwirtschaftlichen Aktivitäten) in der CfP-Checkliste aufgeführt werden. Eventuelle Verbindungen zur Zertifizierung des Verarbeiters müssen zur Verfügung gestellt werden.

3. Zertifizierung nach dem IFA- oder dem CfP-Standard?

Produzenten können den für sie anwendbaren Standard anhand des Entscheidungsbaums in der CfP-Checkliste ermitteln (siehe Registerkarte " Overview of Farming Operations“).

4. Was sind die Hauptunterschiede zwischen dem CfP- und dem IFA-Standard?

CfP

IFA

1. Pflanzen werden nicht frisch verzehrt.

1. Pflanzen dürfen auch frisch verzehrt werden.

2. Pflanzen werden nach der Ernte immer verarbeitet.

2. Pflanzen werden nach der Ernte nicht unbedingt verarbeitet.

3. Das Zertifikat ist 1 Jahr lang gültig, eine Vor-Ort-Kontrolle muss jedoch nur jedes 3. Jahr durchgeführt werden (3-jähriger Zertifizierungszyklus).

3. Das Zertifikat ist 1 Jahr lang gültig.

4. Der Produzent hat die Möglichkeit, während des Zertifizierungszeitraums (z. B. 2. und 3. Jahr) eine Eigenbewertung/interne Kontrolle entweder selbst oder durch eine zweite Partei durchzuführen und einen entsprechenden Bericht hochzuladen, um nachzuweisen, dass die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.

4. Eine von GLOBALG.A.P. anerkannte Zertifizierungsstelle muss jährlich eine vollständige angekündigte Kontrolle durchführen.

5. Eine Vor-Ort-Kontrolle durch eine Zertifizierungsstelle ist mindestens alle 3 Jahre erforderlich.

5. Eine Vor-Ort-Kontrolle durch eine Zertifizierungsstelle ist einmal pro Jahr erforderlich.

6. Deckt nur Pflanzen aus den Produktgruppen Obst und Gemüse und/oder Drusch- und Hackfrüchte und/oder Kaffee ab.

6. Der Standard deckt Produkte aus verschiedenen Produktrichtungen ab, z. B. Pflanzen, Aquakultur und landwirtschaftliche Nutztiere.

7. Eine sehr klare und genau definierte Verbindung zum Verarbeiter ist erforderlich.

7. Der Verarbeiter ist nicht im Geltungsbereich der Zertifizierung inbegriffen.

8. Das Zertifikat wird pro GGN CFP ausgestellt.

8. Das Zertifikat wird pro GLOBALG.A.P. Nummer (GGN) ausgestellt.

5. Was sind Beispiele für Prozessschritte, die der Verarbeiter durchführen muss, um die Anzahl gefährlicher Pathogene zu reduzieren („Kill Step“)?

Beispiele sind Rückstandsüberwachung, Pasteurisierung, Erhitzen/Kochen, Einfrieren, Rösten, Wasseranalyse usw.

6. Wenn der Verarbeiter keinen „Kill Step“ durchführt, kann der CfP-Standard trotzdem implementiert werden?

Wenn der Verarbeiter keinen bestimmten „Kill Step“ durchführt, kann der CfP-Standard nicht auf Produzentenebene implementiert werden. Es sind jedoch Ausnahmen möglich : In einigen Fällen ist es wichtig, die jeweilige Pflanze, den Prozess sowie die Entwicklung und die Anfälligkeit dieser Pflanze für Risiken der Lebensmittelsicherheit zu bewerten. Ein Beispiel ist die Herstellung von Olivenöl durch Kaltpressung.

7. Kann ein Produzent einen Teil seiner Pflanzen (z. B. Erbsen) nach dem IFA-Standard und einen Teil nach dem CfP-Standard zertifizieren lassen?

Nein, der Produzent kann eine Pflanze (z. B. Erbsen) nicht sowohl nach dem CfP- als auch nach dem IFA-Standard zertifizieren lassen. Wenn ein Teil der Pflanzen frisch verzehrt wird, ist für die Produktion eine IFA-Zertifizierung erforderlich. In diesem Fall sind alle Erbsenpflanzen nach dem IFA-Standard zu zertifizieren, der mehr Risiken abdeckt und für Frischware geeignet ist.

Ein Produzent kann jedoch eine Pflanze (z. B. Erbsen) nach dem IFA-Standard und eine andere Pflanze (z. B. Tomaten) nach dem CfP-Standard zertifizieren lassen.

8. Erhalten Produzenten, die nach dem CfP-Standard zertifiziert bzw. für den CfP-Standard registriert sind, auch eine GGN?

Ja, der Produzent erhält eine GGN, aber mit dem Zusatz „CFP“, damit in der GLOBALG.A.P. Datenbank ersichtlich ist, dass die GGN für den CfP-Standard gilt. Eine solche GGN könnte z. B. so aussehen: GGN CFP1234567891011.

9. Ist die Zertifizierung nach dem GLOBALG.A.P. Standard für die Lieferkette auf Produkte anwendbar, die aus einem CfP-zertifizierten Prozess stammen?

Nein, der GLOBALG.A.P. Standard für die Lieferkette ist für CfP nicht anwendbar. Er ist nur für Produkte anwendbar, die aus Produktionsprozessen stammen, die nach dem IFA-Standard oder einem durch Benchmarking als gleichwertig anerkannten Zertifizierungssystem zertifiziert sind.

10. Darf der Verarbeiter die GGN CFP auf dem verarbeiteten Endprodukt angeben?

Nein, die GGN CFP darf nur vom Inhaber eines gültigen CfP-Zertifikats (d. h. von einem Produzenten) verwendet werden. Der CoC-Standard ist nur für Produkte anwendbar, die aus Produktionsprozessen stammen, die nach dem IFA-Standard oder einem durch Benchmarking als gleichwertig anerkannten Zertifizierungssystem zertifiziert sind.

11. Fallen für die Zertifizierungsstelle zusätzliche Gebühren für die Durchführung von CfP-Kontrollen an?

Wenn eine Zertifizierungsstelle bereits endgültig von GLOBALG.A.P. für die Durchführung von Kontrollen/Audits für die IFA-Produktrichtung Obst und Gemüse anerkannt ist und gleichzeitig zumindest vorläufig für die IFA-Produktgruppe Drusch- und Hackfrüchte anerkannt ist, fallen die Bewertungsgebühr (300 €) und die Erweiterungsgebühr für die Produktrichtung (500 €) an.

12. Wo finde ich die Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien (CPCCs) für den CfP-Standard?

Für den CfP-Standard gibt es nur eine Checkliste, die kostenlos im GLOBALG.A.P. Dokumenten-Center auf der Website zur Verfügung steht. Es gibt kein zusätzliches CPCC-Dokument für den CfP-Standard. Das andere anwendbare Dokument sind die „Crops for Processing General Rules“ (Allgemeine Regeln für Pflanzen für die Verarbeitung).

13. Welche Anforderungen muss eine Zertifizierungsstelle erfüllen, um CfP-Kontrollen durchführen zu können?
  • Die Zertifizierungsstelle muss für die GLOBALG.A.P. IFA-Produktgruppe Obst und Gemüse endgültig anerkannt sein (Schritt 6) und außerdem für die IFA-Produktgruppe Drusch- und Hackfrüchte zumindest vorläufig anerkannt sein (Schritt 5). Es ist nicht notwendig, ein Antragsformular einzureichen, aber bitte senden Sie eine formelle Absichtserklärung an terheggen@globalgap.org.
  • Die Kontrolleure müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie die IFA-Kontrolleure/-Auditoren für die IFA-Produktrichtung Pflanzen (siehe GLOBALG.A.P. Allgemeines Regelwerk Teil III Anhänge II.1 und III.2).
  • Alle Kontrolleure müssen die Online-Schulungen für die IFA-Produktgruppen Obst und Gemüse und Drusch- und Hackfrüchte absolviert haben.
  • Der Inhouse-Trainer muss am Inhouse-Trainer Training für CfP teilnehmen.
14. Können auch Produzentengruppen nach dem CfP-Standard zertifiziert werden?

Die Option-2-Zertifizierung ist nach dem CfP-Standard zulässig. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der IFA-Zertifizierung.

15. Welche Gebühren fallen für Produzenten an, die sich nach dem CfP-Standard zertifizieren lassen wollen?

Bitte informieren Sie sich in der aktuellen Version der GLOBALG.A.P. Gebührentabelle, Abschnitt 2.5, über alle anfallenden Gebühren.

16. Welche Schritte sollte ich als Produzent unternehmen, um die Zertifizierung nach dem CfP-Standard in die Wege zu leiten?

6 Schritte, um mit dem CfP-Standard zu starten

  1. Laden Sie die relevanten CfP-Standarddokumente und -Checklisten aus dem Quicklinks-Bereich auf der GLOBALG.A.P. Website herunter.
  2. Gehen Sie den Entscheidungsbaum durch, um zu prüfen, ob Ihre Produktionsprozesse für eine Zertifizierung nach dem CfP-Standard in Frage kommen.
  3. Vergleichen Sie die Angebote der Zertifizierungsstellen in Ihrem Land, registrieren Sie sich bei der von Ihnen gewählten Stelle und holen Sie sich Ihre CfP-Nummer (GGN CFP). Eine vollständige Liste der von GLOBALG.A.P. anerkannten Zertifizierungsstellen finden Sie hier.
  4. Führen Sie eine Eigenbewertung mithilfe der Checkliste durch und korrigieren Sie alle Punkte, die Sie noch nicht erfüllen. Vergessen Sie nicht, auch das Dokument „Overview of Farming Operations“ auszufüllen. Als ausgebildete und anerkannte Berater können die GLOBALG.A.P. lizenzierten Farm Assurer Ihnen bei der Vorbereitung auf die Kontrolle wertvolle Hilfe leisten. Eine vollständige Liste der GLOBALG.A.P. lizenzierten Farm Assurer finden Sie hier.
  5. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer von GLOBALG.A.P. anerkannten Zertifizierungsstelle. Ein Kontrolleur wird dann die erste Vor-Ort-Kontrolle durchführen.
  6. Sobald Sie die Anforderungen des Standards vollständig erfüllen, erhalten Sie ein GLOBALG.A.P. Zertifikat.