
FAQs zum Standard für die Produktsicherheit
Wir haben eine Reihe von häufig gestellten Fragen (FAQs) zusammengestellt.
Der Standard für die Produktsicherheit deckt die Komponenten Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit des Standards für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA) für Obst und Gemüse V5.2 ab. Er ist ein Teil des IFA-Standards und umfasst die Punkte, die der Global Food Safety Initiative zur Anerkennung des IFA-Standards für Obst und Gemüse vorgelegt wurden.
Der Standard für die Produktsicherheit ist eine aktualisierte Version des PSS und basiert auf dem Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA) für Obst und Gemüse V5.2. Beim Standard für die Produktsicherheit gibt es hinsichtlich der Umsetzung keine geografischen Beschränkungen mehr. Der Standard für die Produktsicherheit V5 ist ab dem 15. Juli 2019 gültig und der PSS V4 ist bis zum 31. Juli 2020 gültig.
Gegenstand |
IFA-Standard V5.2 |
Standard für die Produktsicherheit V5 |
Umfang der Kontrollpunkte |
Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und soziale Belange von Arbeitern, Umweltschutz |
Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit |
Allgemeines Regelwerk |
IFA-Teil I, II und III und Regeln für Pflanzen |
IFA-Teil I, II und III und Regeln für Pflanzen |
Anwendbare Add-ons |
GRASP, FSMA PSR, SPRING, TR4 BioSecurity Add-on für Bananen, NURTURE |
FSMA PSR |
Eindeutige Produzentennummer |
GLOBALG.A.P. Nummer (GGN) |
Produktsicherheitsnummer (PSA-Nummer) |
Kennzeichnung mit dem GGN Verbraucherlabel |
Ja |
Nein |
Akkreditierung |
Ja |
Ja |
Von der Global Food Safety Initiative anerkannt |
Ja |
Noch nicht (Stand: 15. Juli 2019) |
Der Standard für die Produktsicherheit ist ein Teil des Standards für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA) für Obst und Gemüse V5.2. Beim HPSS hingegen handelt es sich um den harmonisierten Standard von United Fresh (https://www.unitedfresh.org/food-safety/gap-harmonization-initiative/), der von GLOBALG.A.P. verwaltet wird.
Produzenten, deren Kunden ihren Schwerpunkt auf die Lebensmittelsicherheit legen, oder Produzenten, die mit einer grundlegenden Zertifizierung starten wollen, die ausschließlich die Lebensmittelsicherheit abdeckt.
Der Standard für die Produktsicherheit ist ein akkreditierter Standard. Die Produktsicherheit muss von einer anerkannten Zertifizierungsstelle kontrolliert/auditiert werden. localg.a.p. hingegen ist kein akkreditierter Standard, sondern ein Instrument zum Aufbau von Kapazitäten, wobei Prüfungen durch zweite oder dritte Parteien durchgeführt werden können. Produzenten, die am localg.a.p. Programm teilnehmen, können auf eine Zertifizierung nach dem Standard für die Produktsicherheit oder dem Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA) hinarbeiten.
Zertifizierungsstellen, die für den Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA) für Obst und Gemüse anerkannt sind. Die Anforderungen an den Auditor und den Inspektor sind die gleichen wie im Allgemeinen Regelwerk Teil III des IFA-Standards dargelegt.
Interessierte Zertifizierungsstellen senden GLOBALG.A.P. eine unterschriebene Absichtserklärung, in der sie erklären, dass sie die Anerkennung für den Standard für die Produktsicherheit beantragen möchten. Außerdem senden sie GLOBALG.A.P. ein Bestätigungsschreiben von ihrer Akkreditierungsstelle, aus dem hervorgeht, dass bereits eine Akkreditierung für den Standard für die Produktsicherheit beantragt wurde. Für die Anerkennung wird eine Erweiterungsgebühr von 500 € erhoben. Es fällt jedoch keine Evaluierungsgebühr an.