Inmitten der aktuellen COVID-19-Pandemie stellen landwirtschaftliche Betriebe rund um den Globus weiterhin die Versorgung einer hungrigen Bevölkerung sicher. Allerdings müssen die Betriebe und ihre Mitarbeiter dies jetzt mit der zusätzlichen Sorge hinsichtlich eventueller Krankheitsfälle tun, die ihre Familien, ihre Gemeinden und ihre Produktionsfähigkeit gefährden könnten.

Obwohl es laut einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderen Behörden keine Hinweise dafür gibt, dass das Coronavirus über Lebensmittel oder Lebensmittelverpackungen übertragen wird (siehe unseren kürzlich erschienenen News-Beitrag, in dem verschiedene hilfreiche Links bereitgestellt werden), gibt es immer noch Bedenken hinsichtlich der sicheren Produktion und Handhabung von Produkten auf Betriebsebene, da sowohl das Produkt als auch diejenigen geschützt werden müssen, die es anbauen, hegen, ernten und verpacken.

Viele Produzenten fragen sich, was sie tun können und sollten. Es gibt viele Quellen, in denen die Symptome und grundlegende Präventionsmaßnahmen wie das Händewaschen erklärt werden. Lokale, regionale und nationale Regierungen legen derzeit Testoptionen und Maßnahmen fest, die bei Verdacht auf eine Infektion oder bei bestätigten Infektionen zu ergreifen sind.

Die Informationen in diesem Dokument sollen veranschaulichen, wie die Umsetzung grundlegender guter landwirtschaftlicher Praktiken der landwirtschaftlichen Gemeinschaft helfen kann, insbesondere in diesen unsicheren Zeiten.

Grundlegende Richtlinien:

  1. Soziale Distanzierung

Gemäß der Empfehlung der Centers for Disease Control and Prevention (Zentren für Seuchenkontrolle und -prävention (CDC)) bedeutet soziale Distanzierung, „von Versammlungsorten fernzubleiben, Massenansammlungen zu vermeiden und Abstand zu halten“, wann immer dies möglich ist, um die Verbreitungsmöglichkeiten des Virus zu begrenzen. Das heißt, dass Produzenten erwägen sollten, die Anzahl der Besucher in den Betrieben zu beschränken oder diese ganz zu verbieten, Händeschütteln und anderen Körperkontakt zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter jederzeit ausreichend Abstand einhalten können (mindestens 2 m). Außerdem sollten alle lokalen Richtlinien zu diesem Thema befolgt werden.
Wenn möglich, sollte für Mitarbeiter, die nicht vor Ort benötigt werden, Telearbeit (Arbeit von zu Hause aus, flexibler Arbeitsplatz) eingeführt werden.
In Packhäusern und anderen geschlossenen Umgebungen sollten gestaffelte Schichtwechsel und Pausen in Betracht gezogen werden.

  1. Kranke Mitarbeiter

Obwohl es offensichtlich ist, dass Mitarbeiter, die Krankheitssymptome zeigen, nicht mit Produkten in Berührung kommen sollten, und dies auch durch die Hygienerisikobewertung und -verfahren vorgeschrieben ist, ist es wichtig, diese Richtlinien hervorzuheben und durchzusetzen. Die spezifischen Informationen zur Selbstisolierung und Quarantäne für COVID-19 sind zu beachten, und alle Mitarbeiter müssen sich dieser bewusst sein. Die Meldung von Symptomen und positiven Tests (von Mitarbeitern und Familienangehörigen von Mitarbeitern) ist von entscheidender Bedeutung, um die Verbreitung des Virus zu verhindern.


Der Kontrollpunkt AF 3 „Hygiene“ (3.1 bis 3.4) des GLOBALG.A.P. Standards für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (IFA) deckt diese Anforderungen ab. Produzenten sollten ihre Verfahren und Schulungen entsprechend überarbeiten und die Sonderanforderungen in Bezug auf COVID-19 aufnehmen.

  1. Händewaschen

Das Händewaschen ist nach wie vor eine der besten Schutzmaßnahmen, um eine Verbreitung des Virus oder Ansteckung mit dem Virus zu verhindern (siehe https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public). Sehr gute Anweisungen zum Händewaschen finden Sie unter: https://twitter.com/SinghLions/status/1240686550939136003?s=20, ein informatives Video, das von Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation, empfohlen wurde.


Mitarbeiter, die verzehrfertige Produkte handhaben, sollten sich vor Arbeitsbeginn, nach jedem Toilettenbesuch, nach Kontakt mit kontaminierten Materialien, nach dem Rauchen oder Essen, nach Pausen, vor der Rückkehr zur Arbeit und zu jedem anderen Zeitpunkt, an dem ihre Hände zu einer Kontaminationsquelle geworden sein könnten (z. B. nach Berührung des Gesichts), die Hände waschen.

Die Verwendung von Handschuhen ist nicht unbedingt sicherer und sollte mit den bereits festgelegten Richtlinien für die Verwendung von Handschuhen (z. B. Entsorgung von Einweghandschuhen) übereinstimmen.


Die Wirksamkeit von Gesichtsmasken als Schutzkleidung zur Verhinderung der Verbreitung des Virus und der Ansteckung mit dem Virus ist aus wissenschaftlicher Sicht noch unklar und umstritten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann GLOBALG.A.P. keine Empfehlung darüber abgeben, ob sie standardmäßig in der Produktion eingesetzt werden sollten oder nicht. Mitarbeiter, die grippeähnliche Symptome zeigen (aber nicht positiv auf COVID-19 getestet wurden), sollten Masken tragen, aber, wie oben erklärt, sowieso nicht in der Nähe von anderen Personen oder Nahrungsmitteln arbeiten. Mitarbeiter, die im Rahmen normaler Schutzmaßnahmen, z. B. bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Masken benötigen, sollten weiterhin die entsprechende persönliche Schutzausrüstung gemäß den Anweisungen auf dem Etikett tragen.

Die Produzenten sollten allen Mitarbeitern und an allen Arbeitsplätzen ausreichend Seife, Einweghandtücher und Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stellen.


GLOBALG.A.P. Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung, Anhang 1 AF: Allgemeine Risikobewertung, AF 3: Hygiene (3.1 bis 3.4), AF 4.4: Schutzkleidung/-ausrüstung, AF 4.5: Soziale Belange, FV 5.1: Hygienegrundsätze, FV 5.2: Sanitäreinrichtungen

  1. Notfallverfahren

Seien Sie für den Fall vorbereitet, dass Sie und/oder ein beträchtlicher Teil der Mitarbeiter erkrankt sind und der Betrieb mit einem Minimum an Personal auskommen muss. Erstellen Sie einfache Verfahren darüber, wer zu kontaktieren ist, falls jemand Symptome zeigt, oder wer über eine mögliche Infektion oder Exposition zu benachrichtigen ist, sowie Notfallkontaktnummern und Notfallpläne, um den Betrieb fortzusetzen. Identifizieren Sie Szenarien, bei denen Sie den Betrieb vorübergehend (kurz- oder langfristig) einstellen müssten. Die Kommunikation des Status und der Verfahren an alle Mitarbeiter sollte klar und prägnant sein.

GLOBALG.A.P. Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung AF 4.1.2, 4.3.1 und 4.5.2
 

  1. Besucher-Richtlinien

Die Anzahl der Besucher sollte auf ein unvermeidbares Minimum beschränkt werden. Die Besucher müssen die Anweisungen zur sozialen Distanzierung und Hygiene strikt befolgen.


GLOBALG.A.P. Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung AF 3.2: Hygieneverfahren, AF 4.3.1: Unfall- und Notfallpläne, AF 4.4.1: Schutzkleidung

 Wenn Produzenten für die Unterbringung der Mitarbeiter verantwortlich sind, ist es notwendig, dass die Mitarbeiter und ihre Familien diese mildernden Maßnahmen verstehen und soziale Distanzierung und verstärkte Hygienemaßnahmen umsetzen.

Beim Transport von Mitarbeitern sollten alle diese Maßnahmen und alle zusätzlichen Anforderungen (z. B. Genehmigungen), die durch Richtlinien oder Vorschriften festgelegt sind, eingehalten werden.

Verlassen Sie sich bei Ihren Bemühungen, die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern und zu bekämpfen, nicht allein auf diese Richtlinien. Anweisungen und Richtlinien, die von einer Regierungsstelle auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene herausgegeben werden, sind in vollem Umfang zu befolgen und haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen Richtlinien.

Nützliche Quellen:

  • GLOBALG.A.P. Standard für Obst und Gemüse, V5.2 oder V5.3-GFS. Die Dokumente können kostenlos auf www.globalgap.org heruntergeladen werden.