02 October 2024
GLOBALG.A.P. Statement Schwalbennester in der Landwirtschaft

Wir stellen hierzu fest, dass das Entfernen von Vogelnestern in den GLOBALG.A.P. Standards nicht vorgeschrieben ist und auch nicht angeordnet wird.
Im GLOBALG.A.P. IFA Standard für die kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung in seiner sechsten Version, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, ist das für Produzenten verbindliche und zu erfüllende Kriterium: „Tieraktivitäten, die zu einer Produktkontamination führen können, werden durch geeignete Maßnahmen verhindert.”
Es ist allerdings wichtig, dass Nester von Vögeln in den innenliegenden Bereichen der Produkthandhabung vermieden werden, da es durch die Tiere potenziell zu einer Kontamination der Produkte kommen kann.
Die GLOBALG.AP. Standards ermutigen Produzenten, maßgeschneiderte Strategien und Schutzmaßnahmen zu entwickeln, die auf die spezifischen Gegebenheiten ihres Betriebs und Produkthandhabungsaktivitäten abgestimmt sind. Sollten sich Vogelnester bereits in den Anlagen für die Produkthandhabung befinden, so sind vom Produzenten Maßnahmen zu ergreifen, um die Produkte zu schützen.
Das Ziel ist in jedem Fall, sowohl den Schutz der Tiere als auch die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.
Darüber hinaus beruhen die GLOBALG.A.P.-Standards auch auf den lokal geltenden Gesetzgebungen, die in einigen Ländern, neben Deutschland, das Entfernen oder Zerstören von Nestern besonders geschützter Arten, die sich bereits in Innenräumen von Verpackungs- und Lagerbereichen befinden, verbietet. Daher verlangen die GLOBALG.A.P.-Standards von den Herstellern keine solchen Verfahren.
Pressekontakt
Leonie Fischer
Public Relations Manager
fischer@globalgap.org